Verurteilung der Linksextremistin Lina E. rechtskräftig

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die mehrjährige Haftstrafe gegen die Linksextremistin Lina E. bestätigt. Die Richter verwarfen am Mittwoch die Revisionen, die Lina E. selbst und die Bundesanwaltschaft gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden eingelegt hatten. Der BGH änderte den Schuldspruch geringfügig, nicht jedoch das Strafmaß. Das Strafverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Das Dresdner Oberlandesgericht hatte Lina E. am 31. Mai 2023 unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Gemeinsam mit weiteren Angeklagten war sie von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf Angehörige der rechtsextremen Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt gewesen.

Vor dem BGH rügten Lina E. und die Bundesanwaltschaft vermeintliche Rechtsfehler des Urteils. Der Generalbundesanwalt beanstandete insbesondere, dass die Richter des Oberlandesgerichts Lina E. in einem der Fälle freigesprochen haben. Außerdem bemängelte er, dass die Angeklagte nicht als Rädelsführerin der linksextremistischen Vereinigung eingestuft wurde. Hierzu teilte der BGH am Mittwoch mit, beide Erwägungen seien „von Rechts wegen nicht zu beanstanden“. Allein Rechtsfehler sind in Revisionsverfahren maßgeblich. Im Schuldspruch änderten die BGH-Richter ein Detail, indem sie das Verhältnis der einzelnen Tathandlungen zueinander neu bestimmten.

Lina E. erschien zu der Verkündung des Urteils am Mittwoch nicht. Sie ist momentan auf freiem Fuß. Nachdem sie zweieinhalb Jahre Untersuchungshaft verbüßt hatte, war der Haftbefehl 2023 unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Nun muss sie die Reststrafe verbüßen.