Rollt nun eine Klagewelle gegen Infrastrukturprojekte?

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Finanzieller Spielraum für die Sanierung der Infrastruktur ist vorhanden, nachdem am Freitag auch der Bundesrat dem 500- Milliarden-Schuldentopf zugestimmt hat. „Doch Geld allein löst noch kein Pro­blem“, lautet das Mantra von Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU). Ein großer Bremsklotz für die Modernisierung und Sanierung, etwa von Straßen und Brücken, sind aus Sicht der Unionsparteien Klagen von Umweltverbänden. Das Verbandsklagerecht bei Infrastrukturvorhaben müsse weg, heißt es im Wahlprogramm von CDU und CSU.

Umweltorganisationen reagieren empört. Das sei ein Angriff auf völkerrechtlich geschützte Klagerechte, kritisiert etwa die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Und von unparteiischer Stelle kommen skeptische Töne. „Die Vorstellung, man könne bei großen Infrastrukturvorhaben ohne eine Änderung des Unionsrechts und der völkerrechtlichen Verträge die Verbandsklage ausschließen oder ganz abschaffen, ist eine Fehlvorstellung“, lautet die Einschätzung von Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, gegenüber der F.A.Z. Es gebe viel weniger Spielraum, als viele meinten, fügt Korbmacher mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) hinzu.

Der Europäische Gerichtshof verweist auf die Aarhus-Konvention, die Bürgern Einfluss auf umweltrelevante Entscheidungen sichern soll. Selbst wenn ein Bundeskanzler Merz auf europäischer Ebene Mitstreiter für eine Reform des konventionsrechtlich verankerten Verbands­klagerechts fände: Ein Völkerrechts­vertrag, den knapp 50 Vertragsparteien unterzeichnet haben, lässt sich nicht rasch ändern, jedenfalls nicht so zügig, wie der Sanierungsstau in Deutschland aufgelöst werden müsste.

Welche Verbände häufig klagen

Gäbe es die Verbandsklagen von Umweltorganisationen nicht, würde man theoretisch schneller zu bestandskräftigen Entscheidungen über Infrastrukturvorhaben kommen, räumt Verwaltungsjurist Korbmacher ein. „Vielleicht ein Drittel der Umweltklagen oder sogar mehr würden dann entfallen“, schätzt der Präsident des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. So sei die Deutsche Umwelthilfe nahezu gegen alle Flüssigerdgasprojekte (LNG) in Deutschland vorgegangen.

In einer neuen Studie zu Klagen von Umweltverbänden belegt die DUH gleichwohl nur den fünften Platz unter den klagefreudigsten Verbänden. An erster Stelle steht der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) mit 49 Klagen, gefolgt vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) mit 34 Klagen, dem Verein Wildes Bayern (31 Klagen) und der Naturschutzinitiative Rheinland-Pfalz (12 Klagen). Die Zahlen beziehen sich auf die Jahre 2021 bis 2023. Sie sind Teil einer Auswertung zu Klageverhalten und Klageerfolgen im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Erstellt wurde die Studie vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU) in Berlin. Die Kurzfassung liegt der F.A.Z. exklusiv vorab vor. Demnach nutzt nur ein kleiner Teil der Naturschutz- und Umweltverbände die Verbandsklage. 2021 bis 2032 machten 34 der knapp 400 anerkannten Verbände, also weniger als zehn Prozent, davon Gebrauch.

Wenn Umweltverbände vor Gericht ziehen, dann mit überdurchschnittlichem Erfolg. 51 Prozent der Umweltverbandsklagen waren der Studie zufolge in den Jahren 2021 bis 2023 jedenfalls teilweise erfolgreich. Die allgemeine Erfolgsquote verwaltungsgerichtlicher Klagen liegt dagegen nur bei zwölf Prozent. „Diese Zahlen bestätigen, dass der Schutz von Umwelt und Natur bei behördlichen Entscheidungen noch häufig zu kurz kommt“, sagt UfU-Geschäftsführer Michael Zschiesche. Zwischen 2021 und 2023 zählten die Studienautoren durchschnittlich 69 Umweltverbandsklagen im Jahr, das war ein leichter Anstieg im Vergleich zum Zeitraum 2017 bis 2020 mit 63 Klagen im Jahresdurchschnitt.

Warum die Zahl der Klagen sinkt

Mittlerweile klagen Umweltverbände aber weniger gegen Infrastrukturvorhaben. An der Spitze stehen zwar immer noch Windräder mit durchschnittlich 12 Klagen im Jahr. Doch von 2017 bis 2020 gab es im Jahresdurchschnitt noch 16 Verbandsklagen gegen Windenergieanlagen. Zu bedenken sei, dass allein 2023 bundesweit 745 neue Windräder hinzukamen, heißt es in der Studie. Ein Grund für den rückläufigen Klagetrend bei In­frastrukturvorhaben könnten Probleme sein, solche Klagen gegenüber der Öffentlichkeit zu legitimieren, vermutet Autor Zschiesche. Außerdem seien Verbandsklagen gegen Großprojekte sehr kostspielig.

Zugenommen haben Klagen der Umweltverbände gegen Baugenehmigungen und gegen Ausnahmen vom Artenschutz, die sich nicht gegen Infrastrukturvorhaben richten. Auch gegen den Abschuss von Wildtieren gibt es mittlerweile Verbandsklagen. Besonders aktiv auf dem Gebiet des Jagdrechts sei der Natur- und Tierschutzverband Wildes Bayern, erläuterte Zschiesche.

In der Studie geht es auch um die Wirksamkeit von Gesetzen, die Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller voranbringen sollen. Dazu wurden Fachleute aus Behörden, der Anwaltschaft, der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie von Umweltverbänden und Vorhabenträgern befragt. Ihr Urteil fiel überwiegend kritisch aus. Mehr als zwei Drittel von ihnen bezweifelten den Nutzen der seit 2018 getroffenen Regelungen. „Eher positiv“ bewerteten die Fachleute nur die Wirksamkeit des verkürzten Instanzenzuges. Stichtagsregelungen hingegen sahen sie „eher negativ“. Auf überwiegende Ablehnung stieß das Instrument der Genehmigungsfiktion, unter anderem deshalb, weil dadurch neue Rechtsunsicherheiten entstünden.