Die Münchener Paulaner Brauerei hat einen Streit um das Flaschen- und Etikettendesign seiner Spezi gewonnen. Das Landgericht München hat der Saarländer Karlsberg-Brauerei untersagt, ihr bisheriges Etikett für ihre „Brauerlimo“ weiter zu verwenden, weil wegen zu großer Ähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr zur Cola-Orangen-Limonade von Paulaner bestehe.
Paulaner Spezi ist geschützte Marke
Die Paulaner Brauerei hatte die farbliche Produktaufmachung ihrer „Paulaner Spezi“ markenrechtlich als „Fünf-Farben-Welle“ schützen lassen. Karlsberg hatte sich verteidigt mit dem Argument, viele Cola-Orangen-Limonaden würden farbenfrohe Etiketten verwenden, die Gestaltung würde sich dennoch erheblich unterscheiden; die Farbkombination sei lediglich ein dekorativer Hintergrund, von Verbrauchern würden die Farben auch nicht als Herkunftsnachweis gedeutet.
Das sahen die Richter anders. Die farbliche Gestaltung der Flaschen und Dosen nehme einen Großteil der Verpackung ein. „Eine solche flächige Nutzung einer Farbkombination wird gerade nicht mehr als reiner Hintergrund oder als dekoratives Element verstanden, sondern vermittelt dem Verkehr den Eindruck einer eigenständigen Bedeutung als Kennzeichnungselement“, teilte das Gericht mit. Bestärkt werde dieser Eindruck dadurch, dass Karlsberg seine Cola-Orangen-Limonade „umfassend mit den hier beanstandeten Farben bewirbt“. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Die Paulaner Brauerei verteidigt ihre Rechte rund um die Cola-Orangenlimonade recht vehement. Am 8. Juli soll das Landgericht München in einem weiteren Streit um das Spezi-Design urteilen, denn Paulaner geht auch gegen den Getränkehersteller Berentzen aus dem Emsland vor, weil dessen Etikett seiner Cola-Orangenlimonade „Mio Mio“ ebenfalls zu stark an das Etikett von Paulaner angelehnt sei.
Paulaner hatte im Jahr 2022 schon einen Rechtsstreit mit der Augsburger Brauerei Riegele gewonnen – damals ging es um den Namen „Spezi“. Paulaner war damals aber selbst beklagt worden. Die Augsburger Familienbrauerei Riegele hatte sich den Namen „Spezi“ schon im Jahr 1956 schützen lassen und wollte nun regelmäßige Lizenzgebühren von Paulaner, obwohl es eine alte Sondervereinbarung zwischen beiden Brauereien aus dem Jahr 1974 gibt, nach der Paulaner gegen eine Einmalzahlung von 10.000 Mark sein Spezi unter dem Namen „Paulaner Spezi“ verkaufen darf – dabei allerdings ein anders gestaltetes Design als die Original-Spezi von Riegele verwenden muss.
Riegele hatte die alte Vereinbarung allerdings gekündigt. Die Richter lehnten das Ansinnen der Riegele Brauerei ab, weil die alte Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung – im Gegensatz zu Lizenzverträgen – gar nicht ordentlich kündbar sei.