Wie kann man jüdisches Leben in Deutschland besser schützen? Eine Antwort darauf, die Nachahmung verdient, hat nun ein Berliner Richter gegeben: durch ein entschiedenes Durchgreifen des Rechtsstaates. Seit dem Überfall der Hamas auf Israel ist der verheerende Eindruck entstanden, Politik und Justiz seien weitgehend hilflos angesichts der sprunghaft gestiegenen Zahl antisemitischer Straftaten, vor allem gegenüber dem importierten Antisemitismus aus dem arabischstämmigen Milieu.
Diesen Vorwurf kann man dem Berliner Richter, der nach dem Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira in Berlin das Urteil gesprochen hat, wahrlich nicht machen. Mit einer dreijährigen Haftstrafe für den angeklagten Kommilitonen mit arabischem Migrationshintergrund ging er nicht nur über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.
Ohne Gesetzesverschärfung
Er hat vor allem gezeigt: Auch ohne eine Verschärfung der bestehenden Gesetze ist schon jetzt ein entschlossenes Vorgehen gegen Judenhass möglich, wenn man nur den Ermessensspielraum ausschöpft. Nur dann besteht auch die berechtigte Hoffnung, dass die Strafe jenen Zweck erfüllt, den der Richter zur Begründung ausdrücklich anführte: Abschreckung.
Gewiss, Abschreckung allein reicht nicht aus. Aber dieses Urteil könnte mehr zum Schutz des jüdischen Lebens beitragen als jede Resolution des Bundestages zu diesem Thema.