Papst Franziskus ist gestorben. Was jetzt passiert, ist minutiös festgelegt. Manche Rituale sind Jahrhunderte alt. Andere Vorgaben hat Franziskus selbst gemacht.
Amtlich wird der Tod erst in der Kapelle
Für die Beerdigung eines Papstes gibt es ein vorgeschriebenes Zeitfenster: Er sollte „vier bis sechs Tage“ nach dem Tod beigesetzt werden. So sehen es die vatikanischen Regeln vor. Den Termin legen die in Rom versammelten Kardinäle fest. Zuvor muss sein Tod offiziell festgestellt werden. Diese Aufgabe obliegt dem Camerlengo. Das ist ein Kardinal, der damit betraut ist, die Modalitäten des Übergangs zwischen dem Tod eines Papstes und der Wahl eines Nachfolgers zu organisieren.
Die amtliche Bestätigung muss in der päpstlichen Privatkapelle erfolgen, auch dann, wenn der Papst im Krankenhaus gestorben ist. Früher klopfte der Camerlengo dafür dreimal mit einem Hammer aus Elfenbein auf die Stirn des Papstes, sprach diesen mit seinem bürgerlichen Vornamen an und fragte auf Latein „Schläfst Du?“. Dieses Ritual hat Johannes Paul II. abgeschafft.
Aufgebahrt ohne Fischerring
Ein anderes symbolträchtiges Ritual ist jedoch geblieben: Der Camerlengo zieht dem Verstorbenen den Fischerring vom Finger und veranlasst, dass er zusammen mit dem päpstlichen Siegel zerbrochen oder zerschlagen wird. Der Fischerring ist ein Zeichen päpstlicher Amtsgewalt. Auf der Ringplatte sind der Apostel Petrus, ein Fischerboot und ein Fisch abgebildet. Das Motiv spielt auf Jesu Aufforderung an, der Fischer Petrus möge fortan ein „Menschenfischer“ sein. Anschließend wird der Leichnam des Papstes in den Petersdom überführt und bis zum Vorabend der Beisetzung in einem offenen Holzsarg aufgebahrt.
Zu alt für die Totenmesse?
Die Totenmesse auf dem Petersplatz hat laut dem vatikanischen Regelwerk der Vorsitzende des Kardinalskollegiums zu zelebrieren, der Dekan. Er hält auch die Predigt. Dieses Amt bekleidet Kardinal Giovanni Battista Re. Ob der 91 Jahre alte Italiener dazu gesundheitlich noch in der Lage ist, muss sich zeigen. Sollte er dazu nicht imstande sein, geht diese Aufgabe an seinen Stellvertreter über, den 81 Jahre alten argentinischen Kardinal Leonardo Sandri.
Ein Sarg statt drei
Franziskus hatte sich nach vatikanischen Angaben eine „vereinfachte und gestraffte“ Liturgie gewünscht und die Begräbnisordnung für Päpste im April 2024 in diesem Sinne ändern lassen. Dadurch solle deutlicher werden, dass das Begräbnis des Papstes „das eines Hirten und Jüngers Christi ist und nicht das eines mächtigen Mannes dieser Welt“, teilte der päpstliche Zeremonienmeister Erzbischof Diego Ravelli im November 2024 mit.
Die Details, die der Vatikan genannt hat, sprechen dafür, dass die meisten Veränderungen nur Fachleuten auffallen dürften. Die augenfälligste Neuerung ist demnach die Zahl der Särge: Franziskus wird nicht wie seine Vorgänger in drei ineinander geschachtelten Särgen beigesetzt, zwei aus Holz und einem aus Blei, sondern nur noch in einem Holzsarg.

Kein Grab im Vatikan
Franziskus ist der erste Papst seit 122 Jahren, der nicht in den vatikanischen Grotten unterhalb des Petersdoms begraben werden will. Dort haben bisher 24 Päpste ihre letzte Ruhestätte gefunden. Im November 2024 kündigte er im mexikanischen Fernsehen an, dass er die römische Kirche Santa Maria Maggiore zu seinem Begräbnisort auserkoren habe. Sie ist eine der vier großen päpstlichen Basiliken in Rom.
Die Kirche in der Nähe des römischen Hauptbahnhofs Termini hat Franziskus besonders geschätzt. Vor und nach jeder Auslandsreise betete er vor der dortigen Marienikone „Salus populi romani“ (Heil des römischen Volkes). Bisher wurden nur zwei Päpste in Santa Maria Maggiore beigesetzt: Pius V. (1566 bis 1572) und Sixtus V. (1585 bis 1590). Der letzte Papst, der außerhalb des Vatikans bestattet wurde, war Leo XIII. im Jahr 1903. Sein Grab befindet sich in der Lateranbasilika in Rom.

Neun Tage Trauer
Nach der Totenmesse beginnen im Vatikan neuntägige Trauerfeierlichkeiten. Die in Rom anwesenden Kardinäle feiern in dieser Zeit täglich Gottesdienste und leiten Gebete in den großen römischen Kirchen. Dieses sogenannte Novendiale (von Lateinisch „novem“, neun, und „dies“, Tag) knüpft an eine antike Tradition an. Die Römer trauerten neun Tage um ihre Verstorbenen. In der katholischen Kirche ist das Ritual allein den Päpsten vorbehalten.
Wer hat im Vatikan das Sagen?
Nach dem Tod von Franziskus übernimmt das Kardinalskollegium bis zur Wahl eines Nachfolgers formell die „Leitung der Weltkirche“. Die Leiter der vatikanischen Behörden müssen nach dem Tod des Papstes ihre Ämter ruhen lassen. Nur zwei Ausnahmen gibt es: den Camerlengo und den Großpönitentiar, der unter anderem für Ablässe zuständig ist.
In der Praxis macht sich die „Leitung der Weltkirche“ durch die Kardinäle indes kaum bemerkbar: Sie dürfen keine Entscheidungen oder Anordnungen treffen, die einem Papst vorbehalten sind, und dürfen von Franziskus erlassene Gesetze nicht verändern oder korrigieren.

Die Kardinäle, die vom Dekan des Kollegiums nach dem Tod von Franziskus nach Rom einberufen wurden, versammeln sich nach dem Tod von Franziskus bis zum Konklave zu sogenannten Generalkongregationen. Diese dienen einer Aussprache über die Lage der Weltkirche, aber auch dazu, Anforderungen an das Profil eines neuen Papstes zu formulieren.
Sie bieten den Kardinälen zudem die Gelegenheit, einander kennenzulernen, etwaige Kandidaten für das Papstamt zu identifizieren oder sich selbst dafür in Stellung zu bringen. An den Generalkongregationen dürfen alle Kardinäle unabhängig von ihrem Alter teilnehmen. Das Konklave ist jenen derzeit 138 Kardinälen vorbehalten, die das achtzigste Lebensjahr zum Zeitpunkt des Todes des Papstes noch nicht vollendet hatten.
Das Konklave: Nur Kardinäle haben eine Chance
Die Papstwahl muss 15 bis 20 Tage nach dem Tod des Papstes in der Sixtinischen Kapelle stattfinden. Wahlberechtigt sind alle Kardinäle, die zum Zeitpunkt des Todes des Papstes das achtzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Zum Papst gewählt ist, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Vom 35. Wahlgang an ist eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten vorgeschrieben, die das aktive Wahlrecht verlieren.
Zum Papst gewählt werden kann laut Kirchenrecht jeder männliche getaufte Katholik. In der Praxis beschränkt sich der Kreis der Kandidaten jedoch seit mehr als sechshundert Jahren auf die Kardinäle. Der letzte Nichtkardinal, der zum Papst gewählt wurde, war Urban VI. im Jahr 1378. Während des Konklaves sind den Kardinälen Kontakte zu Außenstehenden untersagt. Auch Internet, Telefon, Fernsehen, Radio und Zeitungen sind verboten.