Mängel beim Hausbau: Wann haftet ein Architekt?

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FAZ+Haftung mit Sonderfachplanung :

Wie ein Architekt für Mängel haftet

Gastbeitrag

Von

Friedrich-Karl Scholtissek

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Bauarbeiten: Ein Architekt kann im Fall von Mängeln auch mit dem Einsatz eines Sonderfachplaners haften.

Bauarbeiten: Ein Architekt kann im Fall von Mängeln auch mit dem Einsatz eines Sonderfachplaners haften.Frank Röth

Kommt es beim Hausbau zu Mängeln, sind die Sorgen groß. Welche Ansprüche hat ein Bauherr gegenüber dem Architekten?