Wende im Verfahren gegen die Schauspielerin

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Nach Staatsschutzermittlungen

Wende im Verfahren gegen Schauspielerin Katrin Sass


13.06.2025 – 13:01 UhrLesedauer: 2 Min.

Katrin Sass: Die Schauspielerin ist durch Filme wie "Good Bye Lenin!" bekannt.Vergrößern des Bildes

Katrin Sass: Die Schauspielerin ist durch Filme wie “Good Bye Lenin!” bekannt. (Quelle: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)

Katrin Sass stand unter Beschuldigung fremdenfeindlicher Beleidigungen. Jetzt wurde im Ermittlungsverfahren eine Entscheidung getroffen.

Wie “Spiegel” berichtet, entschied das Gericht am 19. Mai 2025, das Verfahren nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen. Sass soll demnach laut einer Gerichtssprecherin eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 4000 Euro an vier Personen zahlen. Zudem müsse sie 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte hätten dem Vorgehen zugestimmt. Ein Sprecher des Gerichts betonte, dass kein Urteil gesprochen wurde. Für Sass gelte weiterhin die Unschuldsvermutung.

Sass soll im März 2024 ihren Hund trotz Leinenpflicht am Ufer des Müggelsees frei laufen gelassen haben. Laut den Vorwürfen habe das Tier die Badegäste bei einem Picknick angesprungen. In einem “Bild”-Bericht hieß es zudem, der Hund habe einen 29 Jahre alten Mann angegriffen. Er soll leichte Verletzungen wie Kratzer und Rötungen davongetragen haben.

In einer Pressemitteilung der Polizei hieß es damals kurz nach dem Vorfall: “Die Besitzerin des Hundes soll der Aufforderung, ihren Hund fernzuhalten, nicht nachgekommen sein.” Stattdessen sei es zu Beleidigungen gekommen, dabei seien laut Zeugen Worte wie “Kanaken” und “Wichser” gefallen. Auch soll Sass einer Anwesenden, die die Situation mit dem Handy gefilmt habe, angedroht haben, den Hund auf sie hetzen. Laut “Spiegel” wurde Sass zudem vorgeworfen, mit der Hundeleine zugeschlagen zu haben.

Eine Anfrage des Magazins habe ihr Anwalt unbeantwortet gelassen, zuvor jedoch mitgeteilt, dass Sass die Vorwürfe bestreitet. Sie habe während des Vorfalls am Müggelsee unterbinden wollen, bis nach Hause verfolgt und gefilmt zu werden.

Auch auf t-online-Anfrage im vergangenen April ließ Katrin Sass durch ihren Anwalt mitteilen, dass sie sich zu den konkreten Vorwürfen nicht äußern werde. “Es ist allerdings festzuhalten, dass es zu den tatsächlichen Abläufen unterschiedliche Sachverhaltsschilderungen gibt, für die auch auf Seiten von Frau Sass Zeugen zur Verfügung stehen, insbesondere auch zu dem Sachverhalt, dass sie gegen ihren Willen verfolgt und gefilmt wurde, obwohl sie mehrfach darum gebeten hatte, dieses zu unterlassen”, sagte ihr Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Schertz damals.

Der Darstellerin sei es zudem wichtig, zu unterstreichen, dass sie sich in ihrem ganzen Leben, auch in ihrer künstlerischen Arbeit, regelmäßig gegen Rechtsradikalismus und Fremdenfeindlichkeit gewandt und engagiert habe.

Katrin Sass hatte 1981 ihren Durchbruch als Schauspielerin mit dem DDR-Spielfilm “Bürgschaft für ein Jahr”. Nach der Wende machte sie sich mit Kinoprojekten wie “Good Bye Lenin!” und TV-Serien wie “Weißensee” und “Usedom-Krimi” auch deutschlandweit einen Namen.