Wer zahlt für den Investitionsbooster?

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Die Finanzen zwischen Bund und Ländern werden eine wichtige Rolle beim Treffen der Ministerpräsidenten am Mittwoch mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) spielen. Um die seit Jahren schwächelnde Wirtschaft in Schwung zu bringen, hat die Regierung gerade den sogenannten Investitionsbooster beschlossen – ein Paket aus steuerlichen Entlastungen für Unternehmen. Das Problem dabei ist, dass Länder und Kommunen einen Großteil der erwarteten Steuerausfälle von mehr als 45 Milliarden Euro übernehmen sollen. An dieser Stelle fordern viele Länder Nachbesserungen. Hier kommen Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was ist der Investitionsbooster?

Der Gesetzesentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), der bereits im Kabinett beschlossen wurde und derzeit im Bundestag beraten wird, beinhaltet vor allem sogenannte Superabschreibungen von je 30 Prozent für drei Jahre auf Investitionen. Damit muss ein Unternehmen erheblich weniger Steuern zahlen, weil der steuerpflichtige Gewinn sinkt. Vorgesehen ist auch die ab 2028 beginnende Absenkung der Körperschaftsteuer um je einen Prozentpunkt für fünf Jahre. Zudem gibt es einen „Investitionsbooster“ für Elektromobilität, bei dem nicht nur die Preisobergrenze von 75.000 auf 100.000 Euro pro Wagen erhöht wird, sondern auch eine 75-prozentige Abschreibemöglichkeit im ersten Jahr der Anschaffung vorgesehen ist. Erhöht wird zudem die steuerliche Forschungsförderung.

Was will die Koalition damit erreichen?

Die deutsche Wirtschaft soll mit dem Paket von Steuervergünstigungen für Unternehmen sowie den zusätzlich geplanten öffentlichen Investitionen in die Infrastruktur und die Verteidigungsfähigkeit wieder deutlich wachsen. 2023 und 2024 war sie jeweils geschrumpft.

Warum sehen Länder und Kommunen das kritisch?

Mittelfristig wird damit gerechnet, dass die Steuereinnahmen steigen werden, wenn die Wirtschaft wieder zulegt. Kurz- und mittelfristig werden aber Steuerausfälle in Milliardenhöhe erwartet. Das hat zu scharfer Kritik geführt – die Länder und Kommunen müssen mehr als die Hälfte davon tragen. Vor allem die Finanzlage vieler Kommunen ist schlecht. Es wird befürchtet, dass Steuerausfälle zu harten Sparmaßnahmen der Gemeinden führen – etwa bei Schulen, Kitas oder Schwimmbädern. Die Länder argumentieren, dass es kontraproduktiv wäre, wenn der Bund einen Investitionsbooster einrichtet, aber die Kommunen gleichzeitig geschwächt würden. Deshalb fordern sie einen Ausgleich des Bundes – für sich oder zumindest für die Kommunen.

Gibt es diese Woche eine Einigung?

Nein, sagt Finanzminister Klingbeil. Das Thema dürfte aber die Ministerpräsidenten-Konferenz dominieren. Idealerweise nähern sich Bund und Länder ein gutes Stück an. Die Länder pochen auf eine klare und frühe Festlegung des Bundes.

Wie ist der Zeitplan?

Am 11. Juli soll der Bundesrat zustimmen. Viele Länder drohen ohne Einigung mit einem Veto. Dann würde der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingeschaltet und vermutlich in der Sommerpause eine Lösung suchen müssen. Das will aber eigentlich niemand, weil auch die Ministerpräsidenten einen Investitionsschub für nötig halten. Die Positionierung der Länder ist zudem nicht einheitlich. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, der sich als CSU-Chef verantwortlich für die Beschlüsse der Bundesregierung fühlt, ist eindeutig für das Paket. Andere Länder bestehen auf einem Ausgleich.

Was spricht gegen einen Ausgleich durch den Bund?

Die Finanzlage der Länder, die für die Kommunen verantwortlich sind, hat sich in den vergangenen Jahren deutlich besser entwickelt als die des Bundes. Denn der Bund hat in der Corona-Pandemie und später in der zwischenzeitlichen Energiekrise viele Hilfen für das gesamte Land übernommen. Länder und Kommunen werden zudem langfristig von den erwarteten Steuermehreinnahmen auch profitieren. Beim 500 Milliarden Euro schweren Sondertopf zur Modernisierung der Infrastruktur sind 100 Milliarden für die Länder vorgesehen, ohne dass sich diese an den Zinslasten der neuen Schulden beteiligen müssen. Die Länder argumentieren, dass mehr Investitionsmittel nichts daran ändern, dass Kommunen auch in der Lage sein müssen, laufende Ausgaben zu finanzieren – für die das sogenannte Sondervermögen Infrastruktur ausdrücklich nicht verwendet werden darf.

Das Problem für den Bund: Die Haushalte für 2025 und 2026 sind ohnehin auf Kante genäht. Leistet die Bundesregierung einen finanziellen Ausgleich, werden die Finanzlücken noch größer.

Und wie argumentieren die Befürworter?

Die Kommunen müssen im Zeitraum bis 2029 zunächst mit Steuerausfällen von 13,5 Milliarden Euro rechnen. Das kann ihnen nach Darstellung der Grünen das Genick brechen. Viele Länder berufen sich deshalb auch auf die sogenannte Veranlassungskonnexität. Diese besagt, dass der Grundsatz gelten sollte: Wer bestellt, muss auch bezahlen. Sonst würden Länder und Kommunen für Gesetze des Bundes zahlen müssen.

Wie könnte das geschehen?

Mehrere CDU-Länder haben sich in einem Brief an Merz für eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zugunsten von Ländern und Gemeinden ausgesprochen. Beiden oder nur den Kommunen könnte dann vermutlich befristet ein höherer Anteil an der Umsatzsteuer gewährt werden. Alternativ könnten Förderprogramme des Bundes, von denen Kommunen profitieren, ausgeweitet werden. Eine Verquickung mit der Finanzierung des Deutschlandtickets zur bundesweiten Nutzung des Nahverkehrs soll es nach Angaben aus der Regierung nicht geben. Auch die geplante Entlastung besonders klammer Kommunen soll erst später angegangen werden.