Deutsch-britisches Abkommen kurz vor dem Abschluss

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Das neue deutsch-britische Grundlagenabkommen soll bis zum Beginn der Sommerpause ausverhandelt sein und von den Regierungschefs beider Seiten unterzeichnet werden. Nach F.A.Z.-Informationen ist die Unterzeichnung Mitte Juli geplant an einem noch nicht festgelegten Ort in Großbritannien. Die Unterzeichnung könnte im Rahmen des Antrittsbesuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) stattfinden. Als völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung muss der Vertrag anschließend vom Bundestag und vom britischen Parlament ratifiziert werden.

Das Abkommen beschreibt einen neuen Rahmen für die deutsch-britischen Beziehungen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Es kommt dem britischen Bedürfnis nach, die bilaterale Zusammenarbeit mit den großen europäischen Nationen nach dem Brexit zu stärken und auf eine feste Grundlage zu stellen; es soll aber auch deutschen Anliegen Rechnung tragen, etwa nach stärkeren Bestimmungen zum Jugendaustausch und zur kulturellen Zusammenarbeit.

Ein wichtiges Element des Vertrages wird die sicherheitspolitische Zusammenarbeit sein. Das Grundlagenabkommen wird auf das „Trinity-House-Abkommen“ Bezug nehmen, der deutsch-britischen Vereinbarung zur militärischen Zusammenarbeit, und einen Rhythmus für den Austausch der Regierungen in London und Berlin festlegen.

London sieht den neuen Vertrag als komplementär zu den Lancaster-House-Abkommen an, die vor eineinhalb Jahrzehnten mit Frankreich geschlossen wurden und die in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein engeres Zusammenwirken beider Länder ermöglicht haben. In Berlin sieht man mit Verweis auf dieses Abkommen und den Aachener Vertrag zur deutsch-französischen Zusammenarbeit ein Beziehungsdreieck zwischen Berlin, Paris und London geschlossen. Das gemeinsame Agieren der drei gewinnt mit Blick auf die Ukraine, aber auch Iran, gerade sehr an Bedeutung.