Insolvenz hat Nachspiel für Schlecker-Familie

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Die Unternehmerfamilie Schlecker muss im Rahmen eines juristischen Vergleichs 800.000 Euro zahlen. Wie das „Manager Magazin“ berichtet, hatte der Insolvenzverwalter der Leiharbeitsfirma Meniar 1,3 Millionen Euro eingeklagt und in erster Instanz zunächst recht bekommen.

Gegen diese Entscheidung seien die Schleckers vorgegangen und hätten das Oberlandesgericht Dresden zumindest mit einem Teil ihrer Argumente überzeugen können. Der Vergleich fällt zumindest deutlich geringer aus als die vom Insolvenzverwalter geforderte Summe. Laut „Bild“-Zeitung bestätigte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Dresden den Vergleich.

Laut einem Terminhinweis des Oberlandesgerichts Dresden aus dem Mai hatte der Insolvenzverwalter Erstattungsansprüche gegen Schlecker geltend gemacht und diese mit einer Verletzung der Stammkapitalerhaltungspflicht begründet.

Mitleid mit den Schlecker-Frauen

Der Zusammenbruch der von Anton Schlecker gegründeten Drogeriekette bewegte im Jahr 2012 die ganze Republik, auch weil dadurch viele Mitarbeiter, vorwiegend Verkäuferinnen, ihren Arbeitsplatz verloren. Die „Schlecker-Frauen“ wurden als Smbolfiguren für Opfer unternehmerischer Fehlentscheidungen gesehen.

Das Kürzel der Leiharbeitsfirma Meniar steht für Menschen in Arbeit. Sie soll es Schlecker ermöglicht haben, ehemalige Mitarbeiter zu deutlich geringeren Kosten zu beschäftigen. Die Insolvenz des Drogerieimperiums konnte durch diese umstrittene Sparmethode allerdings nicht verhindert werden.

Hintergrund des nun durch Vergleich beigelegten Rechtsstreits war der Vorwurf, Schlecker habe über einen Darlehensvertrag mit Meniar Geld aus dem Unternehmen gezogen, sodass die Gläubiger das Nachsehen hatten. Das Landgericht Zwickau bezeichnete die Vorgehensweise laut „Manager Magazin“ als „Geldabsaugen“.