Ermittlungen gegen CDU, SPD und AfD wegen Verdachts der Untreue

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Im Landtag von Sachsen-Anhalt haben Ermittler der Staatsanwaltschaft Magdeburg und Beamte des sachsen-anhaltischen Landeskriminalamts (LKA) am Dienstag zahlreiche Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, AfD und SPD durchsucht. Die Grundlage dafür bildete eine richterliche Anordnung des Amtsgerichts Magdeburg wegen des Verdachts der Untreue. Es geht um den Vorwurf, dass in der Fraktion rechtswidrige Zulagen gezahlt worden sind. Das Verfahren geht auf eine Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler zurück. Der Verein hatte deshalb bereits im Oktober 2023 Strafanzeige gestellt und sprach von einer „haushaltswidrigen Maßnahme“.

Bei der Durchsuchung am Dienstag sei es darum gegangen, den Kreis der beteiligten Personen zu klären“, teilte ein Sprecher der Magdeburger Staatsanwaltschaft der F.A.Z mit. Büros von Abgeordneten seien nicht durchsucht worden.

Es gehe auch nicht um den Verdacht, dass Gelder schwarz gezahlt worden seien und nicht ordnungsgemäß verbucht wurden. Der Sprecher hob hervor, dass die Staatsanwaltschaft die Zahlung der Zulagen dennoch für rechtswidrig hält und auch das Amtsgericht dafür ausreichend Anhaltspunkt gesehen habe. Die genaue Klärung des Falls werde jedoch noch „geraume Zeit“ in Anspruch nehmen.

Einige Zahlungen hätten die Fraktionen wegen der strittigen Rechtmäßigkeit bereits beendet, andere Zahlungen liefen hingegen bis heute, sagte der Behördensprecher. Der Bund der Steuerzahler nannte 2023 für die kritisierten Zulagen jährliche Summen in Höhe von mehreren zehntausend Euro für die CDU sowie die AfD und einen geringeren Betrag für die SPD.

Die AfD und die SPD hätten ihre Zahlungen auch 2022 beendet, wohingegen die CDU weiter Zulagen bezahlt habe und auch der Bitte um Stellungnahme nicht nachgekommen sei. Die Sprecher der Fraktionen nahmen zu den Durchsuchungen zunächst offiziell keine Stellung.