Gefälschte Inkasso-Mails: Betrüger drohen mit Zwangsvollstreckung

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Der Inkassodienst EOS warnt vor täuschend echt wirkenden Fake-Mails in seinem Namen. Die Betrüger drohen mit Kontopfändung und Zwangsvollstreckung.

Es kann jedem mal passieren. Manchmal vergisst man im Alltagsstress mehrfach, eine Rechnung zu bezahlen. Bis das böse Erwachen in Form eines Inkasso-Briefs kommt.

Viele Menschen reagieren in solchen Fällen sofort, aus Angst vor weiteren Konsequenzen. Doch ein aktueller Fall zeigt, dass man solche Post gut prüfen sollte, bevor man handelt. Denn derzeit kursiert eine Abzockmasche, die Betroffene um viel Geld bringen kann. Dabei handelt es sich um eine E-Mail, vermeintlich im Namen des Inkassodienstes EOS.

Im Anhang der Mail findet sich ein Schreiben, das täuschend echt und offiziell aussieht – inklusive Logo und Unterschrift. Der Betreff lautet: “Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung – Vollstreckungstitel liegt vor (Anlage)”. Angeblich geht es dabei um eine Forderung von Amazon.

Selbst der Titel zur Zwangsvollstreckung von einem Obergerichtsvollzieher vom Amtsgerichts Hamburg ist – samt Aktenzeichen – dem Schreiben beigefügt und verleiht der Forderung Nachdruck.

Der vermeintliche Schuldner hat nur drei Tage Zeit, um den offenen Betrag zu begleichen. Geschieht das nicht, sollen Konsequenzen folgen, etwa die gerichtliche Zwangsvollstreckung, eine Kontopfändung oder die Eintragung eines Negativmerkmals bei Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa.

Solche Drohungen erzeugen bei vielen Menschen Druck und führen dazu, dass sie vorschnell handeln. Das kann in diesem Fall allerdings dazu führen, dass sie viel Geld verlieren. EOS Inkasso warnt eindringlich davor, auf diese Forderung einzugehen. Es handele sich dabei um “betrügerische Zahlungsaufforderungen”, wie es in einer Pressemitteilung des Dienstes heißt.

So sei Amazon gar kein Kunde von EOS, die E-Mail “[email protected]” sei keine offizielle Adresse und ein “Jan Bremer”, der das Schreiben unterzeichnet hat, existiere nicht. Zudem fehle eine Forderungsnummer und die IBAN gehöre zu einem italienischen Bankkonto.

EOS weist darauf hin, dass alle offiziellen Mitteilungen “stets eine eindeutige Forderungsnummer” haben, die im Schreiben oben rechts aufgeführt wird. Um zu prüfen, ob eine Forderung echt ist, kann man die Forderungsnummer – wenn vorhanden – im EOS Serviceportal eingeben. Bekommt man den Hinweis, dass es sich um eine ungültige Forderungsnummer handelt, kann die Forderung ignoriert werden.

In der Pressemitteilung erklärt EOS, dass sie bereits rechtlich gegen die Absender der betrügerischen Schreiben vorgehen. Wenn Sie zum Ziel der Betrugsmasche geworden sind, müssen Sie sich nicht selbst bei dem Inkassodienst melden.