Österreich setzt Familiennachzug aus

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Ähnlich wie in Deutschland ist der Familiennachzug auch in Österreich vorübergehend ausgesetzt. Am Donnerstag ist eine entsprechende Verordnung in Kraft getreten. Damit werden die Anträge von Angehörigen von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten für vorerst ein halbes Jahr zurückgestellt. Die Regierung in Wien begründet das mit einer „Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“.

Damit wird eine Formulierung aus den EU-Verträgen aufgegriffen, mit der Notstandsverordnungen ermöglicht werden. Die „vorübergehende“ Einführung von Grenzkontrollen durch Deutschland, Österreich und einige andere Länder im Schengenraum wird ebenso begründet.

Auf eine akute Entwicklung bezieht sich der Beschluss nicht. Laut offizieller Statistik des Innenministeriums sind im Mai dieses Jahres nur 74 Personen über den Familiennachzug nach Österreich gekommen. Ein Jahr zuvor, im Mai 2024, waren es noch etwa 1200 mehr. Hauptgrund für diese Entwicklung ist, dass Asylanträge von Syrern bereits seit dem Sturz des Assad-Regimes nicht mehr bearbeitet werden. Dass gleichwohl die öffentliche Ordnung in Österreich gefährdet sei, begründet die Regierung – getragen von einer Koalition von Christdemokraten (ÖVP), Sozialdemokraten (SPÖ) und Liberalen (Neos) – mit einer Überlastung der Systeme.

„Integrationsbarometer“ und Abschiebung nach Syrien

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) wies darauf hin, dass in den letzten beiden Jahren 17.000 Menschen über den Familiennachzug nach Österreich gekommen seien. Das habe vor allem das Bildungssystem überlastet. Die Regierung hat zusammen mit dem Nachzugsstopp beschlossen, ein „Integrationsbarometer“ erstellen zu lassen, das eine bessere Steuerung der Einreisen von Frauen und Kindern ermöglichen und so Überlastungen vermeiden soll.

Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) hatte die „Sofortmaßnahme“ des ausgesetzten Familiennachzugs nach seinem Amtsantritt im März angekündigt. Vergangene Woche beschloss das Kabinett die Verordnung, diese Woche stimmte der zuständige Parlamentsausschuss mit den Stimmen der Koalition sowie der rechten FPÖ zu.

Diese kritisierte zugleich, der Schritt reiche nicht aus. Die Grünen, die als Einzige dagegenstimmten, bezeichneten den Beschluss als „Showpolitik auf dem Rücken von Kindern“. Die Verordnung kann gemäß dem Asylgesetz bis zu dreimal um jeweils ein halbes Jahr verlängert werden.

Unterdessen hat Österreich am Donnerstag einen Syrer, der wegen einer Straftat verurteilt worden ist, nach Syrien abgeschoben. Die Abschiebung war schon seit längerer Zeit geplant. Ein vergangene Woche vorgesehener Flug konnte allerdings nicht stattfinden, weil der Luftraum in der Region wegen der Eskalation des Nahostkonflikts gesperrt war.

Es ist die erste Abschiebung aus Österreich nach Syrien seit 15 Jahren, wie das Innenministerium in Wien mitteilte. Das sei „Teil einer harten und damit gerechten Asylpolitik”, gab Karner an. Man wolle „mit Nachdruck” damit fortfahren, verurteilte Straftäter außer Landes zu bringen, auch nach Syrien.