Der Wahlausschuss des Bundestages hat am Montagabend mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit die Richterkandidaten Frauke Brosius-Gersdorf, Ann-Katrin Kaufhold und Günter Spinner zur Wahl als Verfassungsrichter nominiert. Damit ist klar, dass am Freitag der Bundestag über die drei Kandidaten geheim abstimmen wird. Auch dort ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
In den vergangen Tagen hatte es aus der Union Kritik daran gegeben, dass die SPD die Staatsrechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin nach Karlsruhe schicken will. Brosius-Gersdorf hat in der Vergangenheit immer wieder polarisierende Positionen vertreten – etwa zur Menschenwürde, zu religiösen Symbolen in der Justiz, zum Wahlrecht und zu einer Corona-Impfpflicht. Von der SPD war sie ursprünglich sogar als Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts vorgesehen.
Der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn erklärte in der Fraktionssitzung der Unionsfraktion am Montagabend, dass die Sozialdemokraten daran nicht festhalten. Die Unionsabgeordneten sollen im Laufe des Dienstags bei der Fraktionsführung melden, falls sie Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin für ungeeignet halten.