Bald reicht ein Klick, um Bestellungen zu widerrufen

12

Wer im Internet etwas bestellt, dann aber seine Meinung ändert, soll sich nicht mehr lange mit Fragen herumschlagen müssen, wie sich der Kauf rückgängig machen lässt. Unternehmen sollen verpflichtet werden, einen elektronischen Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit sollen Verbraucher sich innerhalb der Widerrufsfrist mit einem Klick von Verträgen über Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen lösen können.

Die vereinfachte Ausübung des Widerrufsrechts, auf die Verbraucherschützer seit Langem drängen, gehört zu verschiedenen Änderungen, die aufgrund von Vorgaben der EU zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen notwendig sind. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz am Mittwoch veröffentlicht. „Mit dem elektronischen Widerrufsbutton werden wir Verbraucherinnen und Verbrauchern das Leben leichter machen“, sagte Ministerin Stefanie Hubig (SPD). Der Vertragsschluss durch einen Klick sei schon vielfach Standard bei Internetkäufen. Das müsse auch für den Widerruf gelten. „Mit dem Widerrufsbutton stärken wir den Schutz vor Verträgen, die man eigentlich gar nicht will“, fügte die Ministerin hinzu.

Zugleich sind Einschränkungen der Widerrufsmöglichkeiten geplant. Künftig soll ein Vertrag über Finanzdienstleistungen höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen werden können. Dafür muss der Verbraucher aber ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt worden sein. Bei Lebensversicherungen soll eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen gelten.

Bislang ist es möglich, dass solche Verträge trotz Belehrung ohne Befristung widerrufen werden können. Nach geltendem Recht führen selbst nebensächliche Verstöße gegen gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten dazu, dass die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht beginnt. Man spricht deshalb von einem „ewigen Widerrufsrecht“. Das führe häufig zu unbilligen Ergebnissen, wenn ein Belehrungsfehler völlig nebensächlich war, argumentiert das Verbraucherschutzministerium.

Unternehmer sollen ferner dadurch entlastet werden, dass sie die Vertragsbedingungen künftig nicht mehr in Papierform übermitteln müssen. Bislang sind sie dazu verpflichtet, wenn der Kunde einen Ausdruck verlangt. Andererseits müssen Anbieter von Finanzdienstleistungen ihre Verträge künftig „angemessen“ erläutern, damit die Verbraucher eine informierte Entscheidung treffen können. Bei Onlinetools sollen die Kunden zusätzlich eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen können.