Bundesjustizministerin Stefanie Hubig würde lesbischen Paaren mit Kind gerne eine gemeinsame Elternschaft von Anfang an ermöglichen. „Ich persönlich kann mir vorstellen, dass wir im Abstammungsrecht eine Regelung für eine gemeinsame Mutterschaft von Frauenpaaren treffen“, sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur.
Aktuell ist die Rechtslage so, dass die Partnerin der Frau, die das Kind zur Welt bringt, dieses adoptieren muss, um rechtlicher Elternteil zu werden. „Dieser Weg über das gerichtliche Adoptionsverfahren ist sehr mühsam und belastet die Familien“, kritisiert die Ministerin. Zudem könne diese Regelung bittere Folgen für das Kind haben, wenn die Mutter bei oder kurz nach der Geburt stirbt: „Dann hat es unter Umständen gar kein Elternteil.“
Konkrete Pläne für eine Ko-Mutterschaft gab es im Bundesjustizministerium bereits im Herbst 2024. Nach dem Bruch der Ampelkoalition wurden sie jedoch nicht umgesetzt. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht diesbezüglich keine Änderungen im Abstammungsrecht vor. Generell werde man sich bei etwaigen Reformen im Familienrecht „vom Wohl des Kindes leiten lassen“, heißt es hier nur recht allgemein.