Mietpreisbremse verlängert – Ministerin droht mit Bußgeld

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Die Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten wird bis Ende 2029 verlängert. Ein entsprechender Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition fand die notwendige Mehrheit im Bundesrat. Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Regierung des Bundeslandes als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. So heißt die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist.

Von der Bremse ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden. Die nun von Bundestag und Bundesrat gebilligte Verlängerung der Mietpreisbremse reicht aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aber allein nicht aus, um Mieter vor überhöhten Forderungen zu schützen. „Nach der Sommerpause wird eine Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen, die sich mit weiteren drängenden Fragen des Mietrechts befassen wird“, sagte Hubig der Deutschen Presse-Agentur.

Diese solle dann unter anderem Vorschläge für eine Bußgeldregelung machen, die sich auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse bezieht. Dies sei so auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart. Derzeit ist es so, dass der Mieter, wenn ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt, die überhöhte Miete von ihm zurückfordern kann. „Mehr hat der Vermieter nicht zu befürchten“, kritisiert Hubig. „Das ist aus meiner Sicht unbefriedigend.“

Wer Angst hat, widerspricht nicht

Die SPD-Politikerin sagt, ihr sei wichtig, zu betonen, „dass es viele ordentliche Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland gibt“. Gleichzeitig gelte, dass sich viele Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen nicht trauten zu widersprechen, wenn ihnen eine Wohnung zu unfairen Konditionen angeboten werde. „Wer Angst hat, sein Dach über dem Kopf zu verlieren, widerspricht im Zweifel nicht.“ Deshalb müsse der Gesetzgeber hier tätig werden.

Die Kommission zu Mietrechtsfragen soll ihre Vorschläge spätestens bis zum 31. Dezember 2026 vorlegen. Dem Gremium sollen Experten aus Justiz und Wissenschaft, von den Verbänden der Mieter und Vermieter sowie vom Deutschen Städtetag angehören. Die Kommission hat auch den Auftrag, sich Gedanken zu machen, wie die zurzeit noch relativ zahnlose Regelung zum Mietwucher im Wirtschaftsstrafrecht reformiert werden könnte. Sie solle prüfen, wie man der Regelung zum Mietwucher „Biss verleihen kann“, sagte Hubig.

Bisher gilt: „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.“ Als unangemessen hoch gilt eine Miete, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

NRW-Bauministerin sieht andere Schwerpunkte

Die nordrhein-westfälische Bauministerin, Ina Scharrenbach (CDU), betont dagegen, die Expertengruppe habe nicht nur die Aufgabe, sich mit Mietrechtsverschärfungen zu beschäftigen. Vielmehr gehe es insgesamt um eine Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften. „Weil wir in weiten Teilen kein Mietrecht mehr, sondern ein Mieterrecht haben, gibt es immer weniger Bürger, die sich für eine Vermietung entscheiden“, mahnt die NRW-Ministerin. Damit Vermieten wieder attraktiver werde, solle etwa steuerlich belohnt werden, wer günstig vermiete.

Bundesjustizministerin Hubig hat bereits angekündigt, sie wolle nach der Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre auch die Regeln für Indexmietverträge, Kurzzeitmietverträge und möbliertes Wohnen ändern. „Indexmieten können Mieterinnen und Mieter schnell überlasten, wenn die Verbraucherpreise stark anziehen“, sagt Hubig. Kurzzeitmietverträge und die Vermietung möblierter Wohnungen könnten genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Dem wolle sie einen Riegel vorschieben.

Und noch ein Vorhaben, das Vermieter betrifft, treibt Hubig um. Die SPD-Politikerin will Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, helfen, damit diese leichter aus einer gemeinsam mit dem Täter angemieteten Wohnung ausziehen können. Bisher ist es in solchen Fällen oft nur schwer möglich, sich ohne Mitwirkung des gewalttätigen Partners aus dem Mietvertrag zu lösen.

Weg für Steuerpaket frei

Derweil hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat das milliardenschwere Steuerpaket zur Entlastung von Unternehmen gebilligt. Die Länderkammer gab am Freitag in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause grünes Licht. Vorausgegangen waren massive Zugeständnisse des Bundes, um sich die Zustimmung der Länder zu sichern. So übernimmt der Bund die zunächst erwarteten Steuerausfälle der Kommunen komplett, die der Länder zu einem großen Teil.

In dem Paket sind sogenannte Superabschreibungen von je 30 Prozent für drei Jahre auf Investitionen enthalten. Damit muss ein Unternehmen erheblich weniger Steuern zahlen, weil der steuerpflichtige Gewinn sinkt. Vorgesehen ist auch die ab 2028 beginnende Absenkung der Körperschaftsteuer um je einen Prozentpunkt für fünf Jahre. Zudem gibt es einen „Investitionsbooster“ für Elektromobilität, bei dem nicht nur die Preisobergrenze von 75.000 auf 100.000 Euro pro Wagen erhöht wird, sondern auch eine 75-prozentige Abschreibemöglichkeit im ersten Jahr der Anschaffung vorgesehen ist. Auch die Forschungsförderung wird erhöht. Die Bundesregierung will mit den Maßnahmen der seit Jahren schwächelnden Wirtschaft einen Schub verleihen.

Unternehmen werden mit dem Gesetz in den Jahren 2025 bis 2029 rechnerisch um fast 46 Milliarden Euro entlastet. Etwa in dieser Höhe müssen Bund, Länder und Kommunen geringere Steuereinnahmen einkalkulieren. Bei den Gemeinden erfolgt die Kompensation über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer. Die Länder erhalten einen Ausgleich in Höhe von acht Milliarden Euro für Investitionen in Bildung, Kitas und Wissenschaft sowie zur Sanierung von Krankenhäusern. Mittelfristig werden durch ein stärkeres Wachstum dann aber steigende Steuereinnahmen erwartet.

Nach Berechnungen des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) bis 2029 um 29 Milliarden Euro höher ausfallen als ohne die jetzt beschlossenen Maßnahmen. Das reale BIP fällt demnach um durchschnittlich 0,15 Prozent pro Jahr höher aus. Die Investitionen dürften bis 2029 um 16 Milliarden Euro höher ausfallen. Bis zu 39.000 neue Stellen könnten so entstehen.