Liveticker Bundespolitik: Wadephul will auch nach Syrien abschieben

11

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hat sich nach der Abschiebung straffälliger Asylbewerber nach Afghanistan offen dafür gezeigt, mit straffällig gewordenen Syrern in ähnlicher Weise zu verfahren. Es müsse grundsätzlich möglich sein, „in Zukunft straffällig gewordene Syrer in das Land abzuschieben“, sagte Wadephul der „Bild am Sonntag“. Entscheidend dafür sei die Sicherheitslage in dem Land.

Die aktuellen Unruhen in mehrheitlich von der Minderheit der Drusen bewohnten Gebieten beunruhigten ihn, erklärte Wadephul. „Wir fordern die Übergangsregierung in Syrien auf, dafür zu sorgen, dass alle Bevölkerungsgruppen, alle Religionsgruppen in dieses diverse Land integriert werden.“ Niemand dürfe um sein Leben fürchten müssen. Mit Blick auf die Regierung von Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa sagte der Bundesaußenminister: „Dieser Übergangsregierung müssen wir eine ernsthafte Chance geben.“

Zur Debatte über die Aufnahme von Afghanen mit rechtsverbindlicher Zusage sagte Wadephul, in Pakistan wartende Afghanen würden in Deutschland aufgenommen, soweit sie eine Zusage der alten Bundesregierung haben und keine Sicherheitsbedenken bestehen. „Ich kann die Uhr nicht zurückdrehen und Fehlentscheidungen früherer Bundesregierungen ändern“, sagte er.

Die Programme würden beendet und „keine einzige neue Anerkennung“ ausgesprochen. „Ich halte den Umfang, in dem derartige Entscheidungen in der Vergangenheit getroffen wurden, für kritikwürdig“, sagte er. „Aber wenn eine derartige Anerkennung ein Jahr alt ist, dann kann ich sie nur mit rechtsstaatlichen Mitteln ändern. Das heißt, wenn sich herausstellt, dass die Person eine falsche Identität hat. Oder dass sie überhaupt nicht mehr an dem Ort ist.“ 

Nach der Machtübernahme der radikalislamischen Taliban 2021 hatte Deutschland verschiedene Aufnahmeverfahren für Menschen aus Afghanistan eingerichtet, darunter solche die sich für Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt hatten und als gefährdet galten. Die neue Bundesregierung von Union und SPD stoppte die Programme. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied aber vor rund zwei Wochen im Eilfall einer Juradozentin und ihrer Familie, dass das Auswärtige Amt ihnen Einreisevisa erteilen muss: Die Bundesregierung sei „durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden“. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes vom 20. Juni warten rund 2.400 Menschen in Pakistan darauf, dass sie ein Visum bekommen.