Liposuktion bei Lipödem: Krankenkassen übernehmen künftig Kosten

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen für Patientinnen mit Lipödem zu erweitern. Künftig sollen Personen mit der Fettverteilungsstörung, die vor allem Frauen betrifft und heftige Schmerzen verursacht, auch unabhängig vom Schweregrad der chronischen Erkrankung operativ behandelt werden können. Bisher war die Liposuktion nur im sogenannten Stadium III und als befristete Ausnahmeregelung eine Kassenleistung. Alle anderen Patientinnen mussten Tausende Euro selbst bezahlen. Grundlage für die Entscheidung sind erste Ergebnisse einer neuen Studie. Nach der üblichen rechtlichen Prüfung des Beschlusses durch das Bundesministerium für Gesundheit kann die Neuregelung voraussichtlich zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Auch die neue Kassenleistung soll allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft bleiben. Vor einer Liposuktion, wie Fettabsaugung im Fachjargon genannt wird, darf beispielsweise sechs Monate lang keine Gewichtszunahme stattgefunden haben. Ebenfalls sechs Monate lang muss eine konservative Therapie, also beispielsweise eine Kompressions- und Bewegungstherapie, durchgeführt worden sein. Je nach Body-Mass-Index und Alter kann vorher eine Adipositasbehandlung zwingend sein. Die Diagnose muss durch zwei Fachärzte erfolgen, die Operation selbst darf nur von einem dafür qualifizierten Chirurgen durchgeführt werden.

Jede zehnte Frau betroffen

Schätzungen zufolge leiden bis zu zehn Prozent der weiblichen Bevölkerung in Deutschland an Lipödem. Die Fettverteilungsstörung tritt vor allem an den Beinen, seltener auch an den Armen auf. Auffallend ist das Verhältnis von einer oft schmalen Taille zu disproportional dicken Beinen. Obwohl die chronische Krankheit schon in den Vierzigerjahren das erste Mal beschrieben wurde, war Lipödem bis vor wenigen Jahren kaum bekannt, auch unter Ärzten. Auch heute warten viele Frauen noch immer jahrelang auf eine Diagnose und fühlen sich nicht ernst genommen. „Einfach abzunehmen“, wie es gern heißt, funktioniert in ihrem Fall nämlich nicht: Die erkrankten Fettzellen sind resistent gegen Diäten und Sport. Linderung brachte bisher vor allem das Tragen von eng gewebten Strümpfen und Armstulpen, der sogenannten Kompression, die kontinuierlichen Druck ausüben und dadurch Schwellungen verringern. Betroffene sagen über die mal stechenden, mal kribbelnden, oft schwer zu lokalisierenden Schmerzen, dass sie mürbe machten. Ihre Lebensqualität ist deutlich eingeschränkt.

Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA, sagte: „Der Leidensdruck der Betroffenen war dem G-BA von Anfang an sehr bewusst.“ Es sei aber eine bessere Studienlage nötig gewesen, um die Entscheidung für eine Ausweitung der Kassenleistung wissenschaftlich abzusichern. Erste Ergebnisse einer vom G-BA veranlassten Studie belegen nun, was Patientinnen schon lange wissen: Die operative Fettgewebsreduzierung hat deutliche Vorteile gegenüber einer ausschließlich nichtoperativen Behandlung.