Ein Gericht in Polen hat die Klage von deutschen und polnischen Bürgerinitiativen gegen die Umweltgenehmigung für einen neuen Containerhafen in Swinemünde abgewiesen. Das Verwaltungsgericht in Warschau befand, dass die polnische Generaldirektion für Umweltschutz nicht gegen geltende Vorschriften verstoßen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Richterin Anita Wielopolska wies in der Urteilsbegründung darauf hin, dass die Umweltschutzbehörde alle von der deutschen Organisation vorgebrachten Vorwürfe geprüft und darauf reagiert habe. Auch sei der Investor aufgefordert worden, den Umweltbericht zu ergänzen – und habe dies getan. „Es wurden Konsultationen durchgeführt, darunter auch grenzüberschreitende, die mit einem Protokoll abgeschlossen wurden, in das alle Vereinbarungen aufgenommen wurden“, sagte die Richterin. Das Terminal soll bis 2029 fertiggestellt werden. Der Bau des Containerhafens soll umgerechnet 580 Millionen Euro kosten.
Polen will mit dem neuen Containerterminal seine Kapazitäten erweitern. Die Umschlagzahlen in den polnischen Häfen sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Im vergangenen Jahr wurde ein Volumen von 3,3 Millionen Standardcontainern umgeschlagen. Regierungschef Donald Tusk sagte Anfang des Jahres, der Umschlag könne bis 2030 auf bis zu 10 Millionen Standardcontainer wachsen.