Der langsame Abschied vom Taxi-Beige

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Adieu, elfenbeinfarbene Autos?

Der langsame Abschied vom Taxi-Beige

Aktualisiert am 13.08.2025 – 07:00 UhrLesedauer: 3 Min.

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Taxis mussten lange Zeit eine vorgegebene Farbe haben – zuletzt hat nun Sachsen-Anhalt die Regelung gekippt. (Symbolbild) (Quelle: Federico Gambarini/dpa/dpa-bilder)

Wer ein Taxi ruft, wird in vielen Regionen zunehmend in nicht-elfenbeinfarbenen Fahrzeugen gefahren. Neben fünf weiteren Bundesländern hat zuletzt Sachsen-Anhalt die Wahl der Taxi-Farbe freigegeben.

Telefonzellen sind gelb, Polizisten tragen Grün und Taxis sind beige: Viele Gewissheiten aus der alten Bundesrepublik der 70er, 80er, 90er Jahre sind längst obsolet. Denn Telefonzellen gibt es nicht mehr, Polizeibeamte tragen heute meist blaue Uniformen und auch Taxis können in gut einem Drittel der 16 Bundesländer heutzutage eine andere Farbe haben.

“Ausnahmslos in Hellelfenbein sind die Taxis weiterhin in den Bundesländern Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Berlin, Hamburg, Bremen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern”, sagt Michael Oppermann, Geschäftsführer vom Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM).

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eben in sechs Ländern die Taxi-Farbe inzwischen freigegeben ist: in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen-Anhalt.

Von den gut 83 Millionen Menschen in Deutschland leben somit 29 Millionen in einem Bundesland ohne fixe Taxi-Farbe. Die große Mehrheit (gut 54 Millionen) allerdings lebt noch in einem Teil Deutschlands, in dem ein Taxi stets beige ist. Zumindest noch.

Zuletzt hat Sachsen-Anhalt zu Beginn des Monats die freie Wahl der Taxifarbe möglich gemacht. “Die neue Regelung bringt eine Reihe von Erleichterungen und vor allem wirtschaftliche Vorteile für die Unternehmen mit sich”, sagte dazu die dortige Verkehrsministerin Lydia Hüskens (FDP).

Es passe nicht mehr in die heutige Zeit, dass der Gesetzgeber vorschreibe, welche Farbe Taxis haben dürfen. “Zugleich schaffen wir damit auch ein Stück weit Gerechtigkeit und Flexibilität im Wettbewerb, da zunehmend andere Anbieter auf den Markt drängen, die nicht an starre Vorgaben gebunden sind.”

Die Fahrzeuge müssen dennoch jederzeit als Taxi erkennbar sein, wie das Ministerium in Magdeburg betont. Die entsprechende Beschriftung und das Taxi-Licht auf dem Dach seien weiter vorgeschrieben.

Manche Skeptiker hegen dennoch Zweifel, ob das Schild auf dem Dach eindeutig genug ist und ob eine einheitliche Farbe nicht die bessere Regelung wäre.

Erstmals sorgte Willy Brandts Bundesverkehrsminister Georg Leber (SPD) Anfang der 70er Jahre dafür, dass in der Bundesrepublik Taxis einheitlich einen fast weißen, cremigen Gelbton bekamen.

Es handelt sich konkret um RAL 1015 – die Farbnummer für Hellelfenbein. Bei der Vorschrift ging es unter anderem darum, im Straßengewusel eine bessere Erkennbarkeit von Taxis zu gewährleisten.