CDU will Asylbewerber nach zwei Straftaten ausweisen

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Bei den vorsätzlichen Straftaten, die zur Ausweisung führen sollten, nannte Linnemann dem Bericht zufolge auch Delikte wie Diebstahl und Einbruch. In Zukunft müsse „klar sein, wer hier Straftaten begeht, hat das Gastrecht verwirkt und muss das Land verlassen“, betonte der CDU-Politiker. Die bisherige Regelung, die den Verwaltungsrichtern einen Ermessensspielraum einräume, werde „damit geändert“, sagte Linnemann mit Blick auf die Paragrafen 53 und 54 im Aufenthaltsgesetz.

Zugleich betonte er: „Wer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, egal wie lange oder ob auf Bewährung, muss in Zukunft zwingend sein Aufenthaltsrecht verlieren.“ Linnemann kündigte überdies an, auch die Ausweisungen für Asylbewerber ohne Aufenthaltstitel müssten künftig „konsequenter und schneller erfolgen“. Außerdem müsse es mehr Abschiebeabkommen mit anderen Staaten geben, um die Straftäter auszuweisen, „wenn nötig auch in Drittstaaten“.

# Die Äußerungen liegen AFP in redaktioneller Fassung vor