Verfahren gegen frühere Kieler Unipräsidentin eingestellt

18

Die Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Goethe-Universität Frankfurt hat das Verfahren gegen die Medizinprofessorin und frühere Präsidentin der Universität Kiel Simone Fulda wegen Geringfügigkeit eingestellt. Das teilte die Universität am Freitag mit. Zum Jahreswechsel 2023/24 hatte ein Wissenschaftsjournalist gegen Simone Fulda schwere Vorwürfe des angeblichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens erhoben und diese an die Goethe-Universität Frankfurt herangetragen. Fulda war deshalb von ihrem Amt als Präsidentin der Universität Kiel zurückgetreten. Die Universitätsleitung sei diesen Vorwürfen umgehend nachgegangen und habe die Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten gemäß der „Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ um Prüfung gebeten.

Fulda war an der Goethe-Universität von 2010 an Professorin für Experimentelle Tumorforschung und Direktorin des Instituts für Experimentelle Tumorforschung in der Pädiatrie sowie von 2018 bis 2020 Vizepräsidentin für Forschung und akademische Infrastruktur. Die Kommission hat die Vorwürfe eingehend geprüft, die Publikationen Fuldas in den letzten 15 Jahren mit Zugehörigkeit zur Goethe-Universität betrafen.

Nach dieser umfangreichen Überprüfung habe die Kommission das Verfahren im Einklang mit ihrer Satzung nun wegen Geringfügigkeit eingestellt. Für die von einem Dritten behauptete Datenmanipulation im Sinne eines bewussten und zielgerichteten Vorgehens habe die Kommission keine Anhaltspunkte festgestellt. In den Fällen, in denen die nach der Satzung und den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft erforderliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren noch nicht abgelaufen war, konnte mithilfe der Rohdaten nachgewiesen werden, dass die Experimente selbst nach den Regeln wissenschaftlicher Praxis durchgeführt wurden und die Ergebnisse nicht verfälscht waren.

Zwar sei es in Einzelfällen zu einer unbeabsichtigten Verwechslung von repräsentativen Beispielabbildungen und ähnlich gelagerten Versäumnissen gekommen. Diese hätten aber weder zu einer Veränderung am Inhalt der Abbildungen noch der Publikation insgesamt geführt. Sie seien außerdem von der Wissenschaftlerin durch Korrekturmeldungen in den betreffenden wissenschaftlichen Zeitschriften unverzüglich richtiggestellt worden.

Im Ergebnis habe die Kommission kein relevantes wissenschaftliches Fehlverhalten Fuldas festgestellt und das Verfahren unter Würdigung der Tatsache, dass Fulda durch ihre umfassende Kooperation zur Aufklärung der Angelegenheit und Richtigstellung beigetragen habe, wegen Geringfügigkeit im Einklang mit der Satzung eingestellt.