BKA-Bericht listet 105 Vorgänge zu Taleb Al A. auf

45

Wie aus einem vertraulichen Bericht des Bundeskriminalamts (BKA) an den Bundestag hervorgeht, der dem „Spiegel“ vorliegt, haben sich Behörden in mindestens sechs Bundesländern vor dem Anschlag mit dem späteren mutmaßlichen Todesfahrer von Magdeburg befasst. Das 16-seitige Dokument listet insgesamt 105 Vorgänge seit dem Jahr 2013 auf, die mit dem aus Saudi-Arabien stammenden Arzt in Zusammenhang stehen.

Demnach liefen in den Jahren vor der Tat 14 Ermittlungsverfahren gegen Taleb Al A., von denen die meisten eingestellt wurden. Zudem erstattete er selbst 18 Anzeigen, insbesondere gegen einen Flüchtlingshilfeverein, den er mit teils wirren Anschuldigungen überzog. Aber auch gegen Richter und Staatsanwälte richtete sich seine Wut, sogar seinen eigenen Rechtsanwalt soll er bedroht haben.

Verurteilung am Tag des Anschlags

Zweimal wurde Al A. laut dem Bericht verurteilt, zuletzt am Tag vor der Bluttat von Magdeburg wegen Missbrauchs von Notrufen. Dieser Vorfall ist als Nummer 105 in der Chronologie seines Falls aufgeführt, mit der sich der Innenausschuss des Bundestags am Donnerstag befassen will.

Laut dem BKA-Bericht waren Behörden in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg und Bayern mit dem späteren Angreifer befasst. Dazu kommen etliche Bundesbehörden, vom BKA über den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz bis zum Kanzleramt.

Al A. soll saudischen Botschafter bedroht haben

Bereits im Juli 2014 wandten sich erstmals die saudi-arabischen Behörden an das Bundesamt für Verfassungsschutz. Al A. habe ihrem Botschafter gedroht, er werde sich rächen. Der Vorgang erreichte auch das BKA. 2023 und 2024 wiesen saudi-arabische Behörden dann wiederholt den BND und weitere Behörden auf Internetpostings hin, in denen Abdulmohsen mit Gewalt drohte. Zweimal besuchten ihn Polizisten in Sachsen-Anhalt zu sogenannten Gefährderansprachen, offenkundig ohne Erfolg.

Mehrfach wandte Al A. sich laut dem Bericht auch an das Bundesinnenministerium. Im Februar 2023 schickte er über das Kontaktformular unter anderem diesen Satz: „Muss man in Deutschland 20 Leute auf den Straßen von Berlin umbringen, um die Gerechtigkeit zu bekommen?“