Behörden warnen vor verbotenen Inhaltsstoffen

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Verbotener Wirkstoff

Gesundheitsrisiko: Behörden warnen vor Abnehmpille


18.01.2025 – 11:03 UhrLesedauer: 2 Min.

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Schlankheitsmittel “Starvex”: Behörden haben den verbotenen Wirkstoff Sibutramin nachgewiesen. (Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz)

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz warnt vor einem Abnehmprodukt. Es enthält einen schädlichen Wirkstoff, der auf der Verpackung nicht angegeben ist.

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz hat in dem Schlankheitsmittel “Starvex” den gefährlichen und seit 2010 verbotenen Wirkstoff Sibutramin nachgewiesen. Das Präparat war bei einer Zollkontrolle aufgefallen, nachdem es eine Person aus Rheinland-Pfalz im Ausland über das Internet bestellt hatte. Zunächst hatte die “Deutsche Apotheker Zeitung” darüber berichtet.

“Starvex” wird im Internet als rein pflanzliches Nahrungsergänzungsmittel beworben. Tatsächlich enthält es jedoch den auf der Verpackung nicht angegebenen Arzneistoff Sibutramin, wie die Laboranalyse des LUA ergab. Dieser Appetitzügler wurde früher unter ärztlicher Aufsicht zur Behandlung von Adipositas eingesetzt. Wegen schwerwiegender Nebenwirkungen ist der Wirkstoff in Deutschland nicht mehr zugelassen.

Die Gesundheitsgefahren sind erheblich: Sibutramin kann den Blutdruck stark erhöhen und Herzerkrankungen verursachen. Bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka drohen gefährliche Wechselwirkungen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die illegal verkauften Produkte oft eine höhere Konzentration des Wirkstoffs enthalten als die früher zugelassenen Medikamente. Nach Angaben der Verbraucherschützer wurden weltweit mindestens 49 Todesfälle in Verbindung mit Sibutramin dokumentiert.

Eine 2010 im New England Journal of Medicine veröffentlichte Studie zeigt zudem, dass der gewichtsreduzierende Effekt von Sibutramin gering ist. Bei einer durchschnittlichen Anwendungsdauer von 3,4 Jahren verloren Probanden lediglich 1,7 Kilogramm mehr als die Placebogruppe. Gleichzeitig war ihr Risiko für nicht-tödliche Herzinfarkte und Schlaganfälle erhöht.

Der Handel mit “Starvex” ist nach dem Arzneimittelgesetz strafbar und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Das LUA warnt grundsätzlich vor dem Kauf von Schlankheitsmitteln über das Internet.